Checkliste
Was tun bei einem Todesfall?
Hier haben wir für Sie die ersten Schritte zusammengestellt, die bei einem Todesfall von den Angehörigen gegangen werden müssen.
Wichtige Telefonnummern:
Polizei-Notruf: 117
Feuerwehr-Notruf: 118
Sanitäts-Notruf: 144
REGA: 1414
Lüthy & Schmied Bestattungen:
+41 41 910 01 70
+41 56 664 23 66
(Sie können unabhängig vom Standort beide Nummern wählen)
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Weitere hilfreiche Checklisten/Broschüren zum Downloaden:
Was ist zu tun bei...
einem Tod infolge Krankheit zu Hause:
- Arzt benachrichtigen, am besten den behandelnden Hausarzt. Bei Abwesenheit, den Notfallarzt.
- Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
(Sanitäts-Notruf: 144)
einem Todesfall im Spital oder in einer Institution (Pflegeheim, Wohnheim):
- Das Spital bzw. die Institution lässt die Todesbescheinigung ausfüllen
- Evtl. schickt das Spital bzw. die Institution die Todesbescheinigung direkt ans zuständige Bestattungs-/ Zivilstandsamt
- Andernfalls wird die Todesbescheinigung den Angehörigen übergeben
einem Todesfall infolge Unfall (Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Sportunfall), Suizid oder Gewaltdelikt:
- Die Polizei (Notruf 117) muss benachrichtigt werden, diese leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls Staatsanwalt und Amtsarzt auf
Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen
Nehmen Sie mit dem Bestattungsunternehmen Kontakt auf. Der Bestatter / die Bestatterin informiert Sie über die weiteren Schritte.
Lüthy & Schmied Bestattungen: 056 664 23 66 oder 041 910 01 70
Meldung bei der zuständigen Stelle in der Wohngemeinde der verstorbenen Person
Innert zwei Tagen muss der Todesfall beim Bestattungsamt/Zivilstandsamt am Wohnort (dort wo die Schriften hinterlegt sind) der verstorbenen Person gemeldet werden.
Mitzubringen sind:
- Ärztliche Todesbescheinigung (falls nicht bereits durch Spital oder Heim erledigt)
- Schriftenempfangsschein (wenn vorhanden)
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
zusätzlich für verstorbene, ausländische Staatsangehörige:
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Zivilstandspapiere (Eheschein, Geburtsschein)
Folgende Fragen werden auf dem Bestattungsamt der Gemeinde geklärt:
- Hat die verstorbene Person einen Bestattungswunsch (ev. auf der Gemeinde) hinterlegt
- Bestattungsart: Erdbestattung oder Kremation (Einäscherung)
- Termin der Einäscherung, Beisetzung und der Abdankung (in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt)
- Art der Grabstätte (Gemeinschaftsgrab (nur für Urnen), Urnen-Reihengrab, Urnennische, Erdbestattungsgrab, Familiengrab, kein Grab auf dem Friedhof - die Urne wird später oder privat beigesetzt, oder die Asche wird verstreut)
- Kontaktadresse (Erbenvertreter)
Gerne beraten wir Sie als Bestattungsunternehmen zu den oben aufgeführten Punkten.
Besprechung mit dem Bestattungsunternehmen
Ablauf der nächsten Schritte, Auswahl Sarg und/oder Urne, Todesanzeige, Leidzirkulare zum Versand, Blumenschmuck,
spezielle Wünsche (z.B. Spezialurne)
Unser Angebot finden Sie unter: www.luethy-schmied.ch/angebot
Gespräch auf dem Pfarramt
- Termin vereinbaren, um mit dem zuständigen Pfarrer / der zuständigen Pfarrerin über die Gestaltung und Inhalt der Trauerfeier zu sprechen
- Falls nichts anderes gewünscht, sollten zu diesem Gespräch erste, vorläufige Angaben für einen Lebenslauf mitgebracht werden
- Musikalische Umrahmung absprechen
- Wenn gewünscht, Leidmahl in einem Lokal reservieren
- Natürlich sind auch konfessionsneutrale Trauerfeiern & Zeremonien möglich, wir beraten Sie gerne.
Todesfall an einem Feiertag oder am Wochenende zu Hause
- Ein frühzeitiger Anruf beim Bestattungsunternehmen ist sinnvoll. Sie können direkt mit dem Bestatter / der Bestatterin den Zeitpunkt für die Überführung bzw. für das Einkleiden, Abholen der verstorbenen Person vereinbaren. Auch für weiteren Rat und Unterstützung steht er/sie gerne zur Verfügung
- Wünschen Sie eine Aufbahrung zu Hause? Setzen Sie sich direkt mit dem Bestattungsunternehmen in Verbindung
- Die weiteren Schritte wie oben beschrieben, können Sie am nächsten Arbeitstag auf dem Bestattungsamt erledigen
Würdiger Abschied am Sterbebett oder am Sarg
- Gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird die verstorbene Person vom Bestattungsunternehmen am Sterbeort abgeholt
- Dieser Termin kann schon sehr bald oder erst mehrere Tage nach dem Tod angesetzt werden
- Der Bestatter bereitet die verstorbene Person für die letzte Reise vor, sofern nicht bereits von Spital, Heim, Spitex oder Trauerfamilie gemacht
- Beim Ankleiden der verstorbenen Person können die Angehörigen dabei sein und mithelfen
- Wenn die verstorbene Person in den Sarg gebettet ist, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied zu nehmen
- Im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in die Aufbahrungsräume der Gemeinde oder direkt ins Krematorium gebracht
Regelung der Erbschaft:
Als Bestattungsunternehmen können wir Sie leider nicht zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft beraten.
Bitten wenden Sie sich dazu an die zuständige lokale Behörde (Erbschafts-, resp. Teilungsamt etc.).
Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden.
Die Bestattungskosten sind unabhängig davon durch den Auftraggeber zu begleichen. In der Regel sind dies die nächsten Verwandten, nicht die verstorbene Person. Die Übernahme der Bestattungskosten gehört zu den über den Tod hinausgehenden Pflichten der nächsten Verwandten. Auch dann, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben. Unter gewissen Bedingungen übernehmen einzelne Gemeinden die notwendigsten Kosten im Sinne einer «schicklichen Bestattung».
Weitere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedigungen.